Rechtliche Grundlagen
Kinder und Jugendliche haben das Recht, über alles, was sie betrifft , ihre Meinung zu äußern und sie müssen dazu angehört und an Entscheidungen beteiligt werden.

Das erlauben uns nicht gnädigerweise einzelne Erwachsene, weil sie gerade gut gelaunt sind, sondern das ist vielfältig in Übereinkünften zwischen vielen Ländern der Welt, in Gesetzen der einzelnen Staaten, unserer Bundesländer und Gemeinden als Euer Recht festgeschrieben.

Kinder  und Jugendliche bis 18 Jahre werden heute nicht mehr als unfertige Erwachsene betrachtet, sondern als Menschen, die sich in einem besonderen, für sich wertvollen Lebensabschnitt befinden. Ihre Selbstbestimmung ist zwar noch eingeschränkt, sie brauchen auch Anleitung und Schutz durch Erwachsene, aber sie sind eigenständige Persönlichkeiten, die respektiert und ernst genommen werden müssen - sie sind nicht einfach nur Objekte des Handelns und der Entscheidungen Erwachsener.